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Überblick

Ideal für Selbst­ständige, Frei­beruflerinnen und Freiberufler

Für Selbstständige, Frei­beruflerinnen und Freiberufler fällt die gesetzliche Rente oft niedriger aus als erwartet. Die VGH BasisRente unterstützt Sie dabei, finanziell fürs Alter vorzusorgen – gefördert mit Steuer­vorteilen vom Staat. Davon profitieren auch Personen mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast.

Das leistet die VGH BasisRente

  • Lebenslang garantierte Rentenzahlung
  • Individuelle Kapital­anlage – von sicherheits­orientiert bis rendite­orientiert
  • Flexible Beitrags­zahlung: regelmäßig oder als Einmal­beitrag

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Steuer­vorteile

Die Beiträge können als Sonder­ausgaben geltend gemacht werden. Durch die Steuer­ersparnis reduzieren Sie Ihren Eigen­aufwand.

Der VGH Altersvorsorge Fonds

Exklusiv nur mit der VGH Rente.

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Wesentliche Produktinformationen können Sie den Muster-Produktinformationsblättern für die VGH BasisRente entnehmen. Diese sind auf der Produktseite zur Altersvorsorge bei der VGH veröffentlicht.

Details

Die VGH BasisRente im Detail

Setzen Sie auf mehr Sicherheit oder mehr Rendite. Die VGH BasisRente bietet drei Anlage­modelle. Die Optionen Sicherheit und Balance garantieren Ihnen bereits bei Vertrags­abschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe. Bei der Option Chance wird das Vertrags­guthaben zu Rentenbeginn in eine garantierte Rente umgewandelt.

 

Sicherheits­orientiert

Sicherheit

Ausgewogen

Balance

Rendite­orientiert

Chance

Sicherheithochmittelgering
Rendite­chancegeringmittelhoch
Anlage­strategieSpar­beiträge werden im Sicherungs­vermögen1 angelegt, Überschüsse im VGH Alters­vorsorge Fonds.Spar­beiträge werden teilweise im Sicherungs­vermögen1 und teilweise im VGH Alters­vorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Alters­vorsorge Fonds.Sparbeiträge und Überschüsse werden im VGH Alters­vorsorge Fonds angelegt.

 

1Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kundinnen und Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert.

Auf Wunsch mit Beitragsretter

Der Beitrags­retter ist die perfekte Ergänzung zur VGH BasisRente: Wenn Sie berufs­unfähig werden, übernimmt die VGH die Beiträge für Sie und Ihre Alters­vorsorge ist gesichert. Damit Sie sich im Fall der Fälle keine Sorgen um Ihre Rente machen müssen. Ein weiteres Plus: Der Beitrags­retter kann ohne Gesundheits­prüfung abgeschlossen werden.

Service

Schnelle Antworten finden

Welche Steuervorteile bietet die VGH BasisRente?

Ihren steuerlich zulässigen Jahres­beitrag für die VGH BasisRente können Sie zu 100 Prozent als Sonder­ausgaben in der Einkommensteuer­erklärung geltend machen.

Für wen ist die VGH BasisRente interessant?

Neben Selbstständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern profitieren auch Angestellte und Beamtinnen und Beamte von der VGH BasisRente. Insbesondere Personen mit hohem Einkommen beziehungsweise hoher Steuerlast profitieren von den Steuer­vorteilen und schließen gleichzeitig die Lücke zwischen Arbeits­einkommen und gesetzlicher Rente beziehungsweise Pension. Bei Personen mit hohem Einkommen kann die Rentenlücke besonders groß ausfallen, weil zum Beispiel ein Einkommen über der Beitrags­bemessungs­grenze von der Deutschen Renten­versicherung bei der Berechnung von Renten­ansprüchen nicht berücksichtigt wird.

Nicht zuletzt ist die VGH BasisRente eine ideale Vorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und Gesellschafter-Geschäftsführer als pfändungs­sicherer, privater Vertrag ohne Bilanz­berührung.

Was passiert, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?

Auch für Ihre engsten Angehörigen sorgen Sie vor. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner, Ihre eingetragene Lebens­partnerin oder Ihr Lebens­partner sowie Ihre kindergeld­berechtigten Kinder.

Wenn Sie sterben, wird das vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen­rente beziehungsweise Waisen­rente umgerechnet. Vor Beginn der Rentenzahlung wird dafür das zum Zeitpunkt Ihres Todes vorhandene Kapital verwendet. Sterben Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor Ihrem 85. Geburtstag, wird das Kapital bei Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten verwendet.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), E-Mail: service@vgh.de, Handels­register: HRA Hannover 26226.

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