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Vorteile

Vorteile des Giro Young

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind – keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang
  • Inklusive Sparkassen-Card1 und Wunsch-PIN
  • Extra Guthabenverzinsung auf die ersten 500 Euro
  • Kostenfreie Mitgliedschaft im KNAX-Klub (Alter 6 - 10 Jahre)
  • Kostenfreie Mitgliedschaft im S-Club (vom 11. bis 18. Geburtstag)

Bequem von zu Hause aus er­ledigt

  1. Online, papier­los be­antragen
  2. Identität digital be­stätigen
  3. Geburts­urkunde ein­reichen
Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Giro Young – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

1Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgendem um eine Debitkarte (ab 7 Jahre möglich)

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Kontowecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treterinnen und gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

FAQ

Häufige Fragen zum Giro Young

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­tretung not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Die zweite gesetz­liche Ver­tretung bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das Giro Young können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit sieben Jahren, wird das Giro Young zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card ist auf Wunsch ab 7 Jahren möglich. Sie können selbst entscheiden, ab wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll.

Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Sie selbst können entscheiden, ab wann Ihr Kind einen Online-Banking-Vertrag bekommt - ob zur Einsicht oder mit Verfügungsrechten.  

Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Das Giro Young wird zum 18. Geburtstag automatisch in ein Giro Next umgestellt. Das Giro Next ist für Schüler/Azubis/Studierende bis Vollendung 26. Lebensjahr kostenfrei.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre61,00-76,00 Euro / Monat
Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Giro Young – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

Am Schalter Ihrer Sparkasse.

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