Sie möchten Ihr Geld für ein Jahr sicher und gewinnbringend anlegen? Dann ist das Festgeldkonto der Kreissparkasse Diepholz eine gute Wahl. Denn Sie sichern sich damit feste Zinsen für die gesamte Laufzeit. Das Festgeldkonto eröffnen Sie ganz bequem online und freuen sich ab sofort über attraktive Festgeldzinsen.
ab 10.000 Euro | |
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1 Jahr | 2,25 % |
2 Jahre | 2,25 % |
3 Jahre | 2,25 % |
4 Jahre | 2,25 % |
5 Jahre | 2,25 % |
10 Jahre | 2,25 % |
Die Zinssätze gelten pro Jahr für das jeweilige Gesamtguthaben. Mindestanlagebetrag 10.000 Euro.
Mit dem Festgeld legen Sie Geld zurück, welches Sie heute noch nicht brauchen. Das Festgeldkonto hat einen großen Vorteil: Der zu Vertragsbeginn vereinbarte Festgeld-Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit und unterliegt so keinen Zinsschwankungen. Perfekte Planungssicherheit für Sie!
Entscheiden Sie hier, für wen diese Geldanlage getätigt werden soll.
Festgeldkonto für Einzelkunden | Festgeldkonto für eine Person, die einen Online-Banking Zugang inklusive Postfach nutzt. |
Festgeldkonto für Gemeinschaftskonten | Bitte vereinbaren Sie für die Anlage eines Festgeldkontos für zwei Personen* einen Termin. |
Festgeldkonto für Minderjährige | Ein Festgeldkonto für junge Kunden kann - mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter - abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin. |
Festgeldkonto für Firmenkunden | Für die Eröffnung eines Festgeldkontos für Firmenkunden gelten gesonderte Regelungen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. |
*) Gemeinschaftskonten
Sie können das Konto auch als Gemeinschaftskonto eröffnen. Ihre Geldanlage wird dann nicht nur für Sie, sondern auf den Namen von zwei Personen eröffnet.
Gegenüber der Sparkasse haben beide Kontoinhaber die gleichen Nutzungsrechte und Pflichten.
Beispielsweise kann die gemeinschaftliche Inhaberschaft - im Gegensatz zu einer Kontovollmacht - nicht von einer Person widerrufen werden und auch bei der Kontoauflösung sind die Unterschriften bei der Vertragsinhaber notwendig.
Im Todesfall bleibt das Verfügungsrecht des überlebenden Ehegatte / Lebenspartner weiterhin bestehen. Als Kontoinhaber kann er - bis zum Widerruf eventuell weiterer Erben - das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen.
Beim Online-Banking ändert sich nichts. Beiden Inhabern wird das Konto angezeigt.
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